Gartenpflege ist steuerlich absetzbar
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Konkret werden vom Finanzamt 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Arbeitsleistungen von bis zu 6.000 Euro im Jahr anerkannt. Das sind im besten Falle bis zu 1200,– Euro, die Sie pro Jahr steuerlich geltend machen können. Dieser Steuervorteil gilt allerdings nur für Privatpersonen, nicht für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften.